Bei der Vermietung an Angehörige wird oft eine deutlich vergünstigte Miete vereinbart. Zu billig sollte sie allerdings auch nicht sein, denn dann riskiert der Vermieter steuerliche Nachteile.
Wer seine Immobilie an Sohn, Tochter, Enkel oder andere nähere Verwandte vermietet, verlangt meist weniger Miete als von einem nicht verwandten Mieter. Das ist üblich und auch für den Fiskus völlig in Ordnung, solange die sogenannte 66-Prozent-Regelung eingehalten wird. Sie besagt, dass dann, wenn sich die vom Verwandten verlangte Miete auf weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete beläuft, Steuervorteile nicht mehr vollständig ausgeschöpft werden können.
Liegt die Miete zwischen 50 und unter 66 Prozent des ortsüblichen, gilt seit 1. Januar 2021 eine Sonderregelung: In diesem Fall erfolgt eine Prüfung, ob eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Ist das der Fall, sind die Werbungskosten vollumfänglich abzugsfähig. Wenn nicht, können sie nur anteilig abgezogen werden.
Weiterlesen auf ratgeber.immowelt.de...
20.10.2021, Quelle: Ratgeber immowelt.de; Redaktion: Frank Kemter
Haftung für Inhalte
Als Diensteanbieter sind wir nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften für eigene Inhalte auf diesen Webseiten verantwortlich. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.
Haftung für Links
Unsere Webseiten enthalten Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Für diese Inhalte ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der jeweiligen Website verantwortlich. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden entsprechende Links unverzüglich entfernt.
Urheberrecht
Die auf diesen Webseiten veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers. Soweit Inhalte nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet und entsprechende Inhalte als solche gekennzeichnet.
Stefan Diehm
Immoteam GmbH & Co. KG
Friedrich-Ebert-Str. 61a
55286 Wörrstadt
Telefon: 06732 95711-70
Fax: 06732 95711-75
E-Mail: info at diehm-immobilien dot de