Wer wiederholt die Ruhe der Bewohner im Mietshaus stört, dem kann fristlos gekündigt werden. Dies kann nach einem Urteil des Landgerichts Berlin unter Umständen auch dann gelten, wenn es sich bei der Ruhestörung um Kinderlärm handelt. Grundsätzlich gilt ein Toleranzgebot gegenüber lauten Kindern. Doch das neue Urteil weist dem Gebot Grenzen auf.
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27.10.2021, Quelle: immowelt
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