Die von der Nutzung eines geplanten Kinderspielplatzes hervorgerufenen Lärmbeeinträchtigungen sind von den Nachbarn in der Regel als zumutbar hinzunehmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. In dem Verfahren ging es um einen Bebauungsplan einer Ortsgemeinde, wonach auf einem 1.100 qm großen Grundstück ein Kinderspielplatz gebaut werden soll. Ein unmittelbarer Nachbar klagte dagegen auch im Namen anderer Nachbarn - und verlor. Er verlangte die Anfertigung eines Gutachtens. Das wurde ihm auch vom Gericht verwehrt. Er müsse die befürchteten Lärmbeeinträchtigungen durch die Nutzung des geplanten Kinderspielplatzes als "sozialadäquat" hinnehmen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz enthalte für die von Kindern ausgehenden Geräusche eine spezielle Regelung. Danach seien Geräuscheinwirkungen, die unter anderem von Kinderspielplätzen durch Kinder hervorgerufen würden, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen. Geräusche spielender Kinder seien Ausdruck der kindlichen Entwicklung und Entfaltung und daher grundsätzlich zumutbar. Um das festzustellen, bedürfe es keines Gutachtens... (OVG Rheinland-Pfalz, 1 C 11131/16)
15.02.2018, IVD West/Redaktionsbüro Wolfgang Büser.
Haftung für Inhalte
Als Diensteanbieter sind wir nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften für eigene Inhalte auf diesen Webseiten verantwortlich. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.
Haftung für Links
Unsere Webseiten enthalten Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Für diese Inhalte ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der jeweiligen Website verantwortlich. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden entsprechende Links unverzüglich entfernt.
Urheberrecht
Die auf diesen Webseiten veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers. Soweit Inhalte nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet und entsprechende Inhalte als solche gekennzeichnet.
Stefan Diehm
Immoteam GmbH & Co. KG
Friedrich-Ebert-Str. 61a
55286 Wörrstadt
Telefon: 06732 95711-70
Fax: 06732 95711-75
E-Mail: info at diehm-immobilien dot de