Ein Wohnhaus darf auch in einem reinen Wohngebiet von einer Studenten-WG genutzt werden. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat einen Nachbarn dieses Hauses abgewiesen, der baurechtlich gegen die Nutzung vorgehen wollte. In dem Wohnhaus lebte eine aus elf Personen bestehende studentische Wohngemeinschaft. Der Nachbar schaltete die Bauaufsichtsbehörde ein - vergeblich. Sein Argument, es handele sich um einen „gewerblichen Beherbergungsbetrieb mit ständig wechselnden Bewohnern“, der nach dem Bebauungsplan nicht zulässig sei, zog nicht. Das Haus werde zum dauernden Wohnen genutzt und sei nicht mit einem Hotel oder einer anderen Unterkunft vergleichbar, in der es laufend zu einem kurzfristigen Wechsel der Bewohner komme. (OVG Rheinland-Pfalz, 8 A 10680/16)
15.08.2018, Quelle: IVD West/Redaktionsbüro Wolfgang Büser.
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