Für ihren Traum vom Eigenheim müssen Immobilienkäufer nicht nur den Kaufpreis, sondern auch viele Kaufnebenkosten bezahlen. Eine der größten Rechnungen ist dabei die Grunderwerbsteuer, mit mehreren tausend Euro. Doch in vielen Fällen lässt sich diese mit ein paar Tricks reduzieren.
Wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchte, sollte sich von Beginn an auf eine saftige Rechnung vom Finanzamt einstellen. Denn sobald das Eigentum an einem Grundstück auf eine andere Person übergeht, fällt einmalig Grunderwerbsteuer an – und diese bewegt sich in der Regel im fünfstelligen Euro-Bereich.
Klassischerweise fällt die Steuer bei Kaufverträgen an, sie kann aber auch in anderen Fällen fällig werden: Dazu zählen beispielsweise Grundstücksteilungen, Grundstückstauschverträge, Überlassungen oder ein Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren.
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20.10.2021, Quelle: Ratgeber immowelt.de; Redaktion: Theresa Max / Isabel Naus
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