Dicke Auftragsbücher sind gut fürs Handwerk, aber auch ein Ärgernis für all diejenigen, die dringend einen Handwerker suchen. Ist endlich ein Termin vereinbart und der Fachmann erscheint zu spät oder gar nicht, sollten Sie Ihre Rechte kennen.

Es betrifft die Großstädte, aber auch ländliche Regionen bleiben nicht verschont: Handwerker sind Mangelware. Ihre Auftragsbücher sind so randvoll, dass sie sich aussuchen können, welchen Auftrag sie annehmen. Kein Wunder, dass lukrative, große Bauvorhaben bevorzugt gewählt werden. Kleinstreparaturen stehen oft hintenan. Einige Handwerksbetriebe geben bewusst hochpreisige  Angebote ab, damit sich Kunden freiwillig von ihrem Wunsch verabschieden oder ihn weit nach hinten schieben.

Der Ansturm auf Eigentumswohnungen und Häuser ist nach wie vor groß.  Die niedrigen Zinsen lassen viele Menschen in Sachwerte investieren Darüber hinaus holen Kommunen den lange vernachlässigten Neubau jetzt nach. Auf der einen Seite gibt es also mehr als genug zu tun, auf der anderen Seite wachsen die Fachleute nicht nach. Die geburtenstarken Jahrgänge kommen allmählich ins Rentenalter und der Nachwuchs füllt die Lücken nicht.

Langfristige Planung von Bauvorhaben


Wer realistisch mit den Gegebenheiten umgeht, wird die Zeit überbrücken, bis sich der Handwerkermarkt in Deutschland wieder gefüllt hat. Das soll kein Do-it-yourself-Aufruf sein, wenngleich sich ein Teil der Deutschen viele Jahre so über Wasser halten konnte. Der Sprecher des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) rät: "Bei Baumaßnahmen sollte man spätestens drei Monate vor dem Termin den Betrieb kontaktieren. Kleine Aufträge oder Nothilfen werden auch kurzfristig erledigt."



Warten und warten lassen


Besonders ärgerlich ist es, wenn der Handwerker zugesagt hat, dann aber zu spät oder gar nicht erscheint. Hier und auch in weiteren Fällen ist es hilfreich, seine Rechte zu kennen:

Warten bei Termin – Eine Wartezeit auf den Handwerker von ca. einer halben Stunde liegt durchaus im Rahmen. Umgekehrt gilt das allerdings nicht. Wer einen Handwerker-Termin mit fester Uhrzeit vereinbart hat, muss zum vorgegebenen Zeitpunkt anwesend sein. Andernfalls riskiert er, dass der Handwerker davonrauscht und die Kosten für die Anfahrt (zu Recht) in Rechnung stellt.

Handwerker kommt nicht – Kommen Handwerker erheblich zu spät oder lassen den Termin ohne Erklärung ausfallen, können die Auftraggeber einen neuen Termin verlangen. Wer sichergehen will, schickt ein Mahnschreiben mit der Nachfrist von ein bis zwei Wochen per Einschreiben an den Handwerksbetrieb. Wenn auch diese Frist verstrichen ist, können Sie schriftlich vom Vertrag zurückzutreten und einen anderen Handwerker beauftragen. Das ist zwar noch nicht die Lösung, aber besser als an einen Vertrag gebunden zu sein, deren Einlösung ungewiss ist.

Umsonst gewartet – Das ist leider wörtlich zu nehmen. Wer einen Urlaubstag opfert, um auf einen Handwerker zu warten, der nicht kommt, hat das Nachsehen. Da kein materieller Schaden entstanden ist, gibt es auch keine Entschädigung. Die Verbraucherzentrale Hessen rät für solche Fälle, mit dem Handwerksbetrieb eine schriftliche Vertragsstrafe zu vereinbaren, die bei Terminüberschreitung fällig wird. Freiberufler können oft ein entgangenes Honorar geltend machen, wenn ein Handwerker trotz vereinbartem Termin nicht erscheint.

Materieller Schaden – Entsteht ein in Geld messbarer Schaden, zum Beispiel, weil eine Wohnung aufgrund säumiger Handwerksarbeiten nicht wie geplant vermietbar ist, kann der Vermieter eine Entschädigung vom beauftragten Handwerksbetrieb verlangen. Allerdings nur dann, wenn der Betrieb die Terminprobleme verschuldet hat. Das wäre der Fall, wenn der Handwerker bei einem vorherigen Termin länger braucht und sich verspätet oder notwendiges Material nicht dabei hat. Selbst wenn die Materiallieferung durch Subunternehmer erfolgt, trägt der beauftragte Handwerksbetrieb das sogenannte Beschaffungsrisiko.

Bei Arbeitsausfällen wegen schwerer Erkrankung müssen Handwerker keinen Schadenersatz leisten. Gleiches gilt für "höhere Gewalt", wenn zum Beispiel ein Hochwasserschaden ihren Betrieb  lahmgelegt hat.

08.12.2017, Immobilienscout 24

Die auf dieser Seite veröffentlichten Nachrichten unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum der entsprechenden Firma bzw. der Nachrichten-Quelle. Alle Rechte sind ausdrücklich vorbehalten. Jeder Nutzer, der sich Zugang zu diesem Material zugänglich macht, tut dies zu seinem persönlichen Gebrauch und die Nutzung dieses Materials unterliegt seinem alleinigen Risiko. Die Weiterverteilung und jegliche andere gewerbliche Verwertung des vorliegenden Nachrichtenmaterials ist ausdrücklich untersagt. In den Fällen, in denen solches Nachrichtenmaterial durch eine dritte Partei beigestellt wurde, erklärt jeder Besucher sein Einverständnis, die speziellen zutreffenden Nutzungsbedingungen anzuerkennen und sie zu respektieren. Wir garantieren oder bürgen nicht für die Genauigkeit oder die Zuverlässigkeit von irgendwelchen Informationen, die in den veröffentlichten Nachrichten enthalten sind, oder auch in Webseiten auf die hier Bezug genommen wird. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

Disclaimer

Disclaimer

Haftung für Inhalte
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden entsprechender Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich.

Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.

Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Solltest du trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Ihr persönlicher Kontakt

Stefan Diehm
Immoteam GmbH & Co. KG
Friedrich-Ebert-Str. 61a
55286 Wörrstadt

Telefon: 06732 95711-70
Fax: 06732 95711-75
E-Mail: info at diehm-immobilien dot de