Bis 31. Oktober haben Eigentümer noch Zeit, um ihre Grundsteuererklärung abzugeben. So langsam beginnt also der Endspurt, doch die Ziellinie ist noch sehr weit entfernt – es droht Chaos. Gibt es jetzt doch eine Fristverlängerung?
Zumindest werden die Rufe danach immer lauter. Zuletzt haben sich viele große Verbände in Briefen an den Bundes- und die Länderfinanzminister gewandt. Einstimmiger Tenor: Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung müsse verlängert werden, da die Belastung insbesondre für Unternehmen zu groß sei. Diese haben oft weit komplexere Immobilienbestände als Privatmenschen. „Insoweit werben wir noch einmal eindringlich dafür, die Frist für die Einreichung der Grundsteuerwerterklärungen deutlich bis in das Jahr 2023 auszudehnen, mindestens aber bis zum 31. Dezember 2022“, schreibt beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft, zu der unter anderem der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) gehört. Bei den Finanzämtern gehen derweil anstatt der Grundsteuererklärungen haufenweise Fristverlängerungsanträge ein – von privaten wie gewerblichen Eigentümern gleichermaßen. „Die Fristverlängerung muss jetzt zügig kommen. Ansonsten drohen die Finanzämter unter den Fristverlängerungsanträgen zu kollabieren“, sagt Florian Köbler, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft.
Mitte September fehlten noch rund 80 Prozent der 36 Millionen Grundsteuererklärungen. Bei Fristüberschreitung wird zunächst ein Verspätungszuschlag verhängt, der pro angefangenem Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer beträgt. In der Folge können die Finanzämter weitere Bußgelder verhängen.
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27.09.2022, Quelle: HEROES OF HOMES
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