Mitverkaufte Gegenstände sind nicht nur "Sparmodelle"

Wer eine Immobilie kauft und für einige "gebrauchte Gegenstände", die auf Wunsch zurück gelassen wurden, einen Extrapreis bezahlt, der braucht für den dadurch erhöhten Kaufpreis keine Grunderwerbsteuer zu bezahlen. Das gilt für mitverkaufte Einbauküchen oder Schränke und Markisen. In dem entschiedenen Fall ergab sich dadurch ein um 9.500 Euro höherer Preis bei einem Gesamtbetrag von 392.500 Euro. Das Finanzamt wollte vom kompletten Kaufpreis die Steuer berechnen, da es den für die Möbel aufgewandten Betrag für zu hoch hielt und davon ausging, dass er nur angegeben wurde, um Grunderwerbsteuer zu sparen. Vor dem Finanzgericht blieb der neue Hauseigentümer aber Sieger. Das Finanzamt habe nicht nachweisen können, dass der gesonderte Kaufpreis unrealistisch gewesen sei. Behauptungen reichten nicht. (FG Köln, 5 K 2938/16)

15.08.2018, Quelle: IVD West/Redaktionsbüro Wolfgang Büser

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