In Zukunft könnten Käufer beim Immobilienerwerb einen neuen Konkurrenten dazubekommen: die Städte und Kommunen. Das Bauministerium plant eine Neuauflage des kommunalen Vorkaufsrechts. Dabei war die umstrittene Maßnahme erst im vergangenen November vom Bundesverwaltungsgericht einkassiert worden.
Das Vorkaufsrecht erlaubt es Städten und Kommunen in den Wohnungsmarkt einzugreifen. Ein immowelt Ratgebertext fasst die rechtlichen Grundlagen des Vorkaufsrechts zusammen. Das umstrittene Instrument, bei dem bis zum vergangen November Großstädte zum Verkauf stehende Häuser und Grundstücke in sogenannten sozialen Erhaltungsgebieten erwerben konnten, soll nun wiedereingeführt werden. Damit würden mehr Pflichten für Käufer einhergehen, wie zum Beispiel der Verzicht auf Luxussanierungen für bis zu 20 Jahre. Somit müssen sich Investoren den Zielen der Milieuschutzsatzung verpflichten. Dieser Punkt wird besonders kritisiert. Dies würde einen Modernisierungsstau herbeiführen, denn ein solcher Verzicht impliziert auch eine Behinderung energetischer Sanierungen und altersgerechter Umbauten, so Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD). Des Weiteren wird die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum erschwert. Besonders die größten Städte Deutschlands, Berlin, Hamburg und München, setzen auf das Vorkaufsrecht, um bezahlbare Mieten zu sichern. Dennoch steht es noch nicht fest, in welcher Form die bisherigen Pläne der Bauministerin in der Praxis umgesetzt werden.
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31.05.2022, Quelle: HEROES OF HOMES
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