In Zukunft könnten Käufer beim Immobilienerwerb einen neuen Konkurrenten dazubekommen: die Städte und Kommunen. Das Bauministerium plant eine Neuauflage des kommunalen Vorkaufsrechts. Dabei war die umstrittene Maßnahme erst im vergangenen November vom Bundesverwaltungsgericht einkassiert worden.
Das Vorkaufsrecht erlaubt es Städten und Kommunen in den Wohnungsmarkt einzugreifen. Ein immowelt Ratgebertext fasst die rechtlichen Grundlagen des Vorkaufsrechts zusammen. Das umstrittene Instrument, bei dem bis zum vergangen November Großstädte zum Verkauf stehende Häuser und Grundstücke in sogenannten sozialen Erhaltungsgebieten erwerben konnten, soll nun wiedereingeführt werden. Damit würden mehr Pflichten für Käufer einhergehen, wie zum Beispiel der Verzicht auf Luxussanierungen für bis zu 20 Jahre. Somit müssen sich Investoren den Zielen der Milieuschutzsatzung verpflichten. Dieser Punkt wird besonders kritisiert. Dies würde einen Modernisierungsstau herbeiführen, denn ein solcher Verzicht impliziert auch eine Behinderung energetischer Sanierungen und altersgerechter Umbauten, so Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD). Des Weiteren wird die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum erschwert. Besonders die größten Städte Deutschlands, Berlin, Hamburg und München, setzen auf das Vorkaufsrecht, um bezahlbare Mieten zu sichern. Dennoch steht es noch nicht fest, in welcher Form die bisherigen Pläne der Bauministerin in der Praxis umgesetzt werden.
Weiterlesen auf Handelsblatt.com
Der Inhalt befindet sich hinter einer Paywall.
31.05.2022, Quelle: HEROES OF HOMES
Haftung für Inhalte
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden entsprechender Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich.
Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.
Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Solltest du trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Stefan Diehm
Immoteam GmbH & Co. KG
Friedrich-Ebert-Str. 61a
55286 Wörrstadt
Telefon: 06732 95711-70
Fax: 06732 95711-75
E-Mail: info at diehm-immobilien dot de