Streiten sich Vermieter und Mieter wegen einer Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter, was sich über Jahre hinzieht, so kann der Vermieter - obsiegt der schließlich im gerichtlichen Verfahren - für die Zeit vom Kündigungszeitpunkt bis zum endgültigen Auszug aus der Wohnung die Miete in der Höhe nachberechnen, die für ihn inzwischen auf dem freien Mietmarkt erzielbar gewesen wäre. Dies unabhängig davon, dass er selbst in die Wohnung erziehen wollte und schließlich auch eingezogen ist. (Zu berücksichtigen hat er jedoch dabei, dass gegebenenfalls die "Mietpreisbremse" zu beachten ist, die bei einer Neuvermietung nur eine moderate Mieterhöhung zulässt.) (BGH, VIII ZR 17/16)
21.03.2017, Quelle: IVD-West
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