Seit dem Jahreswechsel müssen Vermieter ihre Mieter monatlich über den Energieverbrauch durchs Heizen informieren. Das soll das Bewusstsein über die benötigte Heizenergie schärfen und Mietern so Einsparpotenziale aufzeigen. Doch welche Informationen müssen Eigentümer nun liefern?
Zunächst gilt die monatliche Informationspflicht derzeit nur, wenn bereits fernablesbare Messeinheiten installiert sind. Außerdem findet sie nur Anwendung, wenn das Objekt bereits in der Vergangenheit der Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung unterlag. Die Mitteilung über den monatlichen Verbrauch kann per Brief oder Mail erfolgen. Auch der Zugang zu einem digitalen Portal oder per App ist zulässig – solche bieten oftmals große Ablesedienstleister an.