Der Bundestag setzte sich gestern Abend mit einem Gesetzentwurf auseinander, der die Durchführung von Eigentümerversammlungen in Deutschland vollständig online ermöglichen soll. 

Die Wohnungseigentümer sollen mit einer Zustimmung von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen die Befugnis erhalten, rein virtuelle Eigentümerversammlungen in ihrer Gemeinschaft zu beschließen. Der Gesetzentwurf sieht eine Befristung dieser Erlaubnis auf einen Zeitraum von 3 Jahren ab Beschlussfassung vor. Der Bundesrat warnt davor, dass technikferne oder kapitalschwache Eigentümer sich von Online-Eigentümerversammlungen überfordert fühlen könnten. Aufgrund dieser Bedenken fordert der Bundesrat Einstimmigkeit für Beschlüsse, um den Minderheitenschutz zu gewährleisten. Die Bundesregierung hingegen verteidigt das vorgeschlagene Quorum von 75 Prozent und argumentiert, dass es ein praktisches Bedürfnis für virtuelle Eigentümerversammlungen gebe. 

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22.01.2024

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