Normalerweise muss der Antrag auf das Baukindergeld innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug gestellt werden. Da das Baukindergeld jedoch erst seit dem 18. September beantragt werden kann, kann man den Antrag noch bis zum 31.Dezember 2018 stellen, wenn der Einzug im Jahre 2018 noch vor dem Förderstart am 18. September stattgefunden hat. Es bleibt jedoch bei dem allgemeinen Grundsatz, dass das Kind, für das das Baukindergeld beantragt wird, beim Einzug das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf und spätestens innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug geboren worden sein muss.
17.12.2018, IVD Bundesverband, Littenstraße 10, 10179 Berlin Redaktion: N. Boensch, H. Senebald
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