Der IVD hat es lange gefordert, jetzt kommt es – das Baukindergeld! Für Sie und Ihre Kundenbetreuung dürfte das die wichtigste politische und wirtschaftliche Nachricht des Jahres sein. Es lohnt also, dass Sie Ihre Kunden, die seit Anfang des Jahres eine selbstgenutzte Wohnimmobilie bei Ihnen gekauft haben, noch einmal zu kontaktieren. Denn das Baukindergeld kann ab August 2018 bei der KfW beantragt werden und es gilt rückwirkend ab 1. Januar 2018. Danach können Familien, die eine selbstgenutzte Wohnimmobilie gekauft haben von der Eigentumsförderung profitieren, egal ob eine Neubau- oder Bestandsimmobilie.
Was Sie und Ihre Kunden zum Baukindergeld noch wissen müssen:
Das Baukindergeld wird jungen Familien deutliche Vorteile bringen. So kann zum Beispiel eine Immobilie mit einem Kreditvolumen von 100.000 Euro einen monatlichen Kreditratenvorteil von bis zu 24 Prozent erbringen. Ein Immobilienkreditvolumen von 270.000 Euro lässt eine Ermäßigung von bis zu 10 % der monatlichen Kreditrate zu.
Der Haushaltsplan der Bundesregierung wird derzeit im Deutschen Bundestag in der Endrunde beraten. Demnach sind für das Baukindergeld 400 Millionen Euro für 2018 im Haushalt eingestellt. Damit könnten durchschnittlich ca. 220.000 junge Familien allein in diesem Jahr in Deutschland gefördert werden. Der Haushaltsplan mit dem Baukindergeld soll vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden. Damit ist der Weg frei für das Baukindergeld und für die Anträge Ihrer Kunden.
Der IVD und Sie als unser Mitglied dürfen stolz auf diesen Erfolg sein. Nach zwölf Jahren reiner Mietenpolitik gibt es endlich wieder eine Förderung von Wohneigentum. Die eigenen vier Wände sind zweifelslos die beste Altersvorsorge. Der IVD hatte sich als erster Verband in der Immobilienwirtschaft für eine neue Eigentumsförderung eingesetzt.
Informieren Sie Ihre Kunden und erzählen Sie es weiter. Das ist eine positive Nachricht für unsere Branche und für Familien in Deutschland.
Ihre
Sun Jensch
IVD-Bundesgeschäftsführerin
17.05.2018, IVD
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