Teilverkauf-Modelle von Immobilien versprechen vor allem älteren Menschen finanzielle Freiheit. Die Finanzaufsicht Bafin und Verbraucherschützer sehen jedoch mehrere Tücken.
So ist laut Bafin das monatlichen Nutzungsentgelt, das Bewohner nach dem Teilverkauf ihrer Immobilie zahlen müssen, zum Teil unkalkulierbar. Die Gebühr ist oftmals nur für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben und kann danach erhöht werden. Wer das monatliche Nutzungsentgelt nicht mehr zahlen kann, dem droht der Hausverkauf und der Auszug.
Hinzu kommt, dass Bewohner trotz Teilverkauf weiterhin für die laufenden Kosten der Immobilie aufkommen müssen. Die Verbraucherzentrale Hessen warnt zudem, dass die Verträge der Teilverkauf-Modelle selbst für Juristen sehr komplex und schwer zu durchdringen seien. Ausführliche Informationen zum Immobilien-Teilverkauf gibt es im immowelt Ratgeber.
07.03.2023, Quelle: Immowelt Impuls
Stefan Diehm
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