Vorsicht: Vermieten an Angehörige kann teuer werden

Vermietung an Angehörige: Vorsicht, Steuerfalle!

Bei der Vermietung an Angehörige wird oft eine deutlich vergünstigte Miete vereinbart. Zu billig sollte sie allerdings auch nicht sein, denn dann riskiert der Vermieter steuerliche Nachteile.

Wer seine Immobilie an Sohn, Tochter, Enkel oder andere nähere Verwandte vermietet, verlangt meist weniger Miete als von einem nicht verwandten Mieter. Das ist üblich und auch für den Fiskus völlig in Ordnung, solange die sogenannte 66-Prozent-Regelung eingehalten wird. Sie besagt, dass dann, wenn sich die vom Verwandten verlangte Miete auf weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete beläuft, Steuervorteile nicht mehr vollständig ausgeschöpft werden können.

Liegt die Miete zwischen 50 und unter 66 Prozent des ortsüblichen, gilt seit 1. Januar 2021 eine Sonderregelung: In diesem Fall erfolgt eine Prüfung, ob eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Ist das der Fall, sind die Werbungskosten vollumfänglich abzugsfähig. Wenn nicht, können sie nur anteilig abgezogen werden.

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20.10.2021, Quelle: Ratgeber immowelt.de; Redaktion: Frank Kemter

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