Spielt neues Erbschaftsrecht Immobilieninvestoren in die Karten?

Zum Jahreswechsel ist ein neues Erbschaftsrecht in Kraft getreten, das in der Praxis auch eine höhere Erbschaftssteuer für Immobilien vorsieht.

Denn nun muss der genaue Verkehrswert eines Objekts für die Bemessung der Steuer neu bemessen werden. Das bedeutet, dass auf Gebäude in Top-Lagen deutlich höhere Erbschaftssteuern anfallen. Profitieren davon nun gewerbliche Immobilienkäufer?
Viele Erben größerer Immobilien können die Forderung des Finanzamts oft nur per Verkauf oder Teilverkauf begleichen. Das könnte nun dazu führen, dass in besonderes angespannten Mietmärkten noch mehr Objekte an institutionelle Investoren fallen, wie das Beispiel eines Mietshauses in München zeigt. Die Gelackmeierten sind am Ende die Mieter, denen dann oftmals höhere Mieten drohen. Experten fordern daher zum Schutz der Erben und der Mieter eine Erhöhung der Freibeträge.

10.01.2023, Quelle: HEROES OF HOMES

Disclaimer

Die auf dieser Seite veröffentlichten Nachrichten unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum der entsprechenden Firma bzw. der Nachrichten-Quelle. Alle Rechte sind ausdrücklich vorbehalten. Jeder Nutzer, der sich Zugang zu diesem Material zugänglich macht, tut dies zu seinem persönlichen Gebrauch und die Nutzung dieses Materials unterliegt seinem alleinigen Risiko. Die Weiterverteilung und jegliche andere gewerbliche Verwertung des vorliegenden Nachrichtenmaterials ist ausdrücklich untersagt. In den Fällen, in denen solches Nachrichtenmaterial durch eine dritte Partei beigestellt wurde, erklärt jeder Besucher sein Einverständnis, die speziellen zutreffenden Nutzungsbedingungen anzuerkennen und sie zu respektieren. Wir garantieren oder bürgen nicht für die Genauigkeit oder die Zuverlässigkeit von irgendwelchen Informationen, die in den veröffentlichten Nachrichten enthalten sind, oder auch in Webseiten auf die hier Bezug genommen wird. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
Ihr persönlicher Kontakt

Stefan Diehm
Immoteam GmbH & Co. KG
Friedrich-Ebert-Str. 61a
55286 Wörrstadt

Telefon: 06732 95711-70
Fax: 06732 95711-75
E-Mail: info at diehm-immobilien dot de